Zustandekommen Volksinitiative Bezahlbare Wohnungen in Wetzikon
Zustandekommen einer Volksinitiative
In Anwendung von § 127 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR; LS 161) hat der
Stadtrat am 4. Mai 2022 (Nr. 2022/129) beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Volksinitiative "Bezahlbare Wohnungen in Wetzikon ("Wohn-Initiative")"
zustande gekommen ist.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) wegen
Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert fünf Tagen gerechnet ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung auf der Website der Stadt Wetzikon (amtliches Publikationsorgan) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon