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Urnengang vom 19. November 2023, Abstimmungsanordnung

Publiziert: 01.09.2023

Für Sonntag, 19. November 2023, wird folgende kommunale Abstimmung angeordnet:

Politische Gemeinde

Baukredit von 24'730'000 Franken (± 10 %Franken) für den Neubau des Feuerwehrgebäudes (inkl.
Stadtpolizei und Zivilschutz)

Mit der amtlichen Publikation vom 25. April 2023 bereits angeordnet wurde die Abstimmung über
den Gesamtkredit in der Höhe von 887'400 Franken (± 15 %Franken) für die Einführung und Umsetzung der Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren (Parlamentsreferendum).

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Aufgrund des allfälligen zweiten Wahlgangs der Ständeratswahl besteht eine verkürzte Zustellfrist der Abstimmungsunterlagen von 10 Tagen.

Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs
in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss
einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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