Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Mehrwertausgleich (Berichtigung)
Teilrevision kommunale Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich", Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion (Berichtigung der Publikation vom 28.04.2023)
Das Parlament der Stadt Wetzikon hat am 3. Oktober 2022 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich" (Art. 49a) festgesetzt. Gegen den Festsetzungsentscheid des Parlaments wurde kein Referendum ergriffen.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0129 / 23 vom 20. April 2023 verfügt:
I. Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich", welche das Parlament der Stadt Wetzikon mit Beschluss vom 3. Oktober 2022 festgesetzt hat, wird genehmigt.
Der Festsetzungsbeschluss und die Genehmigungsverfügung werden hiermit gemäss § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Die Beschlüsse und dazugehörigen Unterlagen liegen ab 5. Mai 2023 während 30 Tagen öffentlich auf und können im Stadthaus beim Schalter "Bau + Planung" im 4. OG, Bahnhofstrasse 167, 8610 Wetzikon während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf www.wetzikon.ch/stadt/amtliche-publikationen eingesehen werden. Für die Einsichtnahme vor Ort empfehlen wir eine frühzeitige telefonische Voranmeldung unter Tel. 044 931 32 84.
Gegen den Beschluss des Parlaments sowie gegen den Genehmigungsentscheid der kantonalen Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beschlüsse sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit wie möglich, beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadt Wetzikon, Geschäftsbereich Bau, Planung + Umwelt