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Teilrevision der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Stadtwerke Wetzikon

Publiziert: 26.05.2023

Teilrevision der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Stadtwerke Wetzikon

Mit Beschluss vom 16. Mai 2023 hat die Werkkommission die Teilrevision der Allgemeine Einkaufsbedingungen für Werk- und Kaufverträge der Stadtwerke genehmigt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 26. Mai bis 25. Juni 2023 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.

Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/weitere-behoerden/werkkommission/beschluesse-der-werkkommission/2023.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation beim Stadtrat ein Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Werkkommission Wetzikon

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