Teilrevision Bau- und Zonenordnung
Teilrevision Bau- und Zonenordnung zum kommunalen Mehrwertausgleich, Inkraftsetzung und Eröffnung des kommunalen Mehrwertausgleichsfonds
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zum "kommunalen Mehrwertausgleich" (Art. 49a BZO)
vom 3. Oktober 2022 sowie die "Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds" treten
rückwirkend per 1. Juli 2023 in Kraft. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Inkraftsetzung
eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens und nach Feststellung der Rechtskraft nochmals in einem separaten Beschluss fest.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19. Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat