Direkt zum InhaltDirekt zur Navigation

Navigation

Teilrevision Bau- und Zonenordnung

Publiziert: 01.09.2023

Teilrevision Bau- und Zonenordnung zum kommunalen Mehrwertausgleich, Inkraftsetzung und Eröffnung des kommunalen Mehrwertausgleichsfonds

Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zum "kommunalen Mehrwertausgleich" (Art. 49a BZO)
vom 3. Oktober 2022 sowie die "Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds" treten
rückwirkend per 1. Juli 2023 in Kraft. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Inkraftsetzung
eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens und nach Feststellung der Rechtskraft nochmals in einem separaten Beschluss fest.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19. Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat

abgelegt unter:
E-Mail-Service

Hier können Sie sich eintragen, wenn
Sie die Amtlichen Publikationen
per E-Mail erhalten wollen.

zur Anmeldung Mailingliste

Energiesparen

Energie ist knapp. Bitte helfen Sie auch
mit, Energie zu sparen.

zur Sonderseite Energiesparen

Amtliche Publikationen RSS