Stromtarife der Stadtwerke Wetzikon 2024
Mit Beschluss vom 23. August 2023 hat der Stadtrat die Energie- und Netznutzungstarife für den Strom
2024 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die
Akten vom 1. bis 30. September 2023 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon,
Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse
167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/2023.
Gegen die Festlegung der Netznutzungstarife und -entgelte sowie der Stromtarife für die Grundversorgung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), Effingerstrasse 39, 3003 Bern Rekurs erhoben werden. Gegen alle übrigen Bestimmungen der Tarifordnung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden.
Stadtrat Wetzikon