Ersatzversorgung elektrischer Energie durch die Stadtwerke Wetzikon
Ersatzversorgung elektrischer Energie durch die Stadtwerke Wetzikon
Mit Beschluss vom 30. November 2022 hat der Stadtrat das Reglement über die Ersatzversorgung
elektrischer Energie für Kunden mit Marktzugang (Kunden am freien Markt) revidiert. Dieses ist im
Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 9. Dezember bis 9. Januar 2023 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschlüsse/2022.
Gegen diesen Beschluss kann beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen gerechnet ab dem
Tag nach Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Das Begehren muss einen Antrag und
eine Begründung enthalten.
Stadtrat Wetzikon