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Genehmigung und Inkraftsetzung Reglement der Schule Wetzikon

Publiziert: 10.11.2023

Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2023 beschlossen:

Das Reglement "Mitarbeitendenbeurteilungen" wird genehmigt und tritt rückwirkend auf den 1. August 2023 in Kraft.

Das Reglement kann auf der Schulverwaltung, Guldisloostrasse 1, 8620 Wetzikon oder in der Rechtssammlung auf der Website der Stadt (http://bit.ly/2PUnk4k) eingesehen werden.

Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Schulpflege Wetzikon

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