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Quartierplan Industrie Gubelmann/AWESO

Publiziert: 10.03.2023

Quartierplan Industrie Gubelmann/AWESO - Verfahrensausleitung, Genehmigung

Mit Verfügung Nr. 1107/ 22 vom 24. Februar 2023 genehmigt die Baudirektion des Kantons Zürichs die vom Stadtrat Wetzikon am 5. Oktober 2022 mit Beschluss SRB 2022/283 beschlossene Verfahrensausleitung des Quartierplans Industrie Gubelmann/AWESO.

Der Ausleitungsbeschluss, der Genehmigungsentscheid der Baudirektion und die weiteren Unterlagen liegen ab dem 10. März 2023 während der Rekursfrist im Stadthaus, Schalter "Bau + Planung", 4. OG, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf (§ 5 Abs. 3 PBG).

Der Beschluss wird den beteiligten Grundeigentümern schriftlich mitgeteilt (§ 148 Abs. 1 PBG)

Gegen den Ausleitungsbeschluss des Stadtrats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Stadt Wetzikon, Geschäftsbereich Bau, Planung + Umwelt

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