Privater Gestaltungsplan Mattacker
Privater Gestaltungsplan Mattacker
Bekanntmachung der kommunalen Zustimmung:
Der Stadtrat von Wetzikon hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2022 gestützt auf § 86 des Planungs- und
Baugesetzes (PBG) beschlossen:
1 Dem privaten Gestaltungsplan Mattacker wird zugestimmt.
2 Dem Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 Abs. 3 des Planungs- und
Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.
3 Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird in zustimmendem Sinn zur
Kenntnis genommen.
Information:
Ein Rekurs gemäss §§ 329 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist erst möglich, wenn der Zustimmungsbeschluss des Stadtrats zum privaten Gestaltungsplan zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion veröffentlicht und aufgelegt worden ist (§ 5 Abs. 3 PBG). Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Gemeinde
(§ Abs. 1 lit. A PBG).
Geschäftsbereich Bau + Infrastruktur, Stadtplanung