Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 5.24 (Gartenanlage), Eggweg 1: Inventarentlassung
Mit Beschluss vom 4. Oktober 2023 (SRB Nr. 2023/247) hat der Stadtrat die im kommunalen Natur- und Landschaftsinventar aufgeführte Gartenanlage (NLI-Objekt 5.24) auf dem Grundstück Kat. Nr. 1327 am Eggweg 1 in Wetzikon gestützt auf § 213 des Planungs- und Baugesetzes aus dem Natur- und Landschaftsinventar entlassen.
Der Beschluss des Stadtrates kann während der Rekursfrist nach Anmeldung in der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Umwelt, oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/2023 eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerschaft mit der Zustellung dieses Entscheides, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.