Inkraftsetzung Wasserversorgungsreglement und teilrevidierte Gebührenverordnung
Inkraftsetzung des Wasserversorgungsreglement (Verordnung) und der teilrevidierten Gebührenverordnung vom 12. Dezember 2022 per 1. März 2023
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2023 (SRB 65) beschlossen: Das Wasserversorgungsreglement (Verordnung; SR 652.1) und die teilrevidierte Gebührenverordnung (SR 751.1) vom 12. Dezember 2022 werden rückwirkend per 1. März 2023 in Kraft gesetzt. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Inkraftsetzung eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens und nach Feststellung der Rechtskraft nochmals in einem separaten Beschluss fest.
Das Wasserversorgungsreglement (Verordnung) und die teilrevidierte Gebührenverordnung können eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/stadt/rechtssammlung/6-bauwesen-umweltschutz-energie-versorgung/65-versorgung-mit-wasser-und-energie und https://www.wetzikon.ch/stadt/rechtssammlung/7-liegenschaften-beschaffungen-finanzen-steuern/75-finanzen
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. D des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon