Inkraftsetzung der teilrevidierten Gebührenverordnung vom 5. September 2022
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2022 (SRB 280) beschlossen:
Die teilrevidierte Gebührenverordnung (751.1) vom 5. September 2022 wird per 1. Januar 2023 in Kraft
gesetzt. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Inkraftsetzung eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens und nach Feststellung
der Rechtskraft nochmals in einem separaten Beschluss fest.
Sie kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620
Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/stadt/rechtssammlung/7-liegenschaften-beschaffungen-finanzen-steuern/75-finanzen.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon