Gastarife der Stadtwerke Wetzikon 2023
Mit Beschluss vom 16. November 2022 hat der Stadtrat die Gastarife 2023 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 25. November bis 24. Dezember 2022 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon
oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschlüsse/2022 (SRB
281).
Gemäss Art. 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) hat sich der Stadtrat eingehend mit der Rückmeldung vom Preisüberwacher vom 23. September 2022 auseinandergesetzt und seine Entscheidungen im Umgang mit der Beurteilung und den Empfehlungen des Preisüberwachers begründet.
Gegen diesen Beschluss kann beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen gerechnet ab dem
Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen sind durch Rekurs beim Regierungsrat des Kantons Zürich anfechtbar. Das Begehren
muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Stadtrat Wetzikon