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Dauernde Verkehrsanordnung

Publiziert: 23.05.2023

Dauernde Verkehrsanordnung

Betrifft: 8620 Wetzikon

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Stadt Wetzikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt
und als Zone signalisiert:

Zone Schönenwerdstrasse


- Schönenwerdstrasse, Abschnitt Bertschikerstrasse bis Ortsausgang
- Robankstrasse, Abschnitt Schönenwerdstrasse bis Ortsausgang
- Linggenbergstrasse, Abschnitt Schönenwerdstrasse bis Haus Nr. 17

Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion
des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung
ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen
und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die
unterliegende Partei zu tragen.
Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons
Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 22.06.2023

Anmeldestelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle: Stadt Wetzikon

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