Periodische Kontrolle Blitzschutzsysteme
Gestützt auf die Weisung „Blitzschutzsysteme“ der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, vom 1. Januar 2015, werden dieses Jahr im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude (Strassenzüge N - Z) in der Stadt Wetzikon unangemeldet kontrolliert.
Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr Marcel Venzin, c/o Spenglerei Venzin AG, Grütstrasse 11, 8707 Uetikon am See, die periodischen Kontrollen durch.
Die periodischen Kontrollen werden, wenn möglich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.
Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF, gemäss den Leitsätzen der electrosuisse „Blitzschutzsysteme SNR 464022“ mindestens alle 10 Jahre zu kontrollieren.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link
https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/blitzschutzwesen
Abteilung Hochbau