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Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Parlament hat folgende Zuständigkeiten und Befugnisse:

  • Im Rahmen der Steuerung erlässt es Grundsatzbeschlüsse, genehmigt Globalbudgets, nimmt den Geschäftsbericht ab und nimmt die Finanz- und Aufgabenplanung sowie das Legislaturprogramm des Stadtrats zur Kenntnis.
  • Es wählt die Organe und Gremien des Parlaments aus seiner Mitte und setzt ggf. Spezialkommissionen ein.
  • Es erlässt, ändert oder hebt die Verordnungen von allgemeiner Bedeutung auf gemäss Art. 15 Gemeindeordnung, soweit sie nicht ausdrücklich in die Befugnis einer anderen Behörde fallen.
  • Es setzt den kommunalen Richtplans,die Bau- und Zonenordnung, den Erschliessungsplan und die Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne fest.
  • Es beschliesst das jährliche Budget, legt den Steuerfuss fest und genehmigt Nachtragskredite sowie die Jahresrechnung. Er befindet über neue Ausgaben (einmalige und wiederkehrende) ab 325'000 resp. 80'000 Franken, Veräusserung von Grundstücken ab 500'000 Franken, Erwerb von Grundstücken ab 5 Mio. Franken und Investitionen in Grundstücke des Finanzvermögens ab 500'000 Franken.
  • Diverse weitere Befugnisse gemäss Art. 17 Gemeindeordnung fallen ebenfalls in seine Zuständigkeit.

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Befugnissen können Art. 15–18 der Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon entnommen werden. Angaben zur Organisation und den Abläufen rund um das Parlament sind in der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderats und der Entschädigungsverordnung aufgeführt.