Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung. Der Verlust des Ausweises (Pass oder Identitätskarte) ist umgehend nach der Feststellung bei der Polizei (z.B. Stadtpolizei oder Kantonspolizei in Wetzikon) anzuzeigen.
Nach der Anzeige wird Ihnen eine kostenlose Verlustanzeige ausgehändigt. Diese Verlustanzeige müssen Sie für die Neuausstellung bei den Einwohnerdiensten bzw. dem Passbüro in Zürich mitbringen.
Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder auftauchen, darf dieser unter keinen Umständen mehr verwendet werden, sondern ist dem Passbüro, der Polizei oder den Einwohnerdiensten abzugeben.
Nummern von Ausweisen, deren Verlust gemeldet wurde, werden national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Das Reisen mit einem solchen Ausweis kann für die Inhaberin bzw. den Inhaber unangenehme Konsequenzen haben.
Verlust im Ausland
Schweizerinnen und Schweizer, welche vorübergehend im Ausland weilen und dort keinen Ersatzausweis beantragen, melden den Verlust des Ausweises nach der Rückkehr in die Schweiz zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle.