Gemäss § 10 des Melde- und Registergesetzes (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Zuzug nach Wetzikon. Daher bitten wir Sie, die Anmeldung entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus vorzunehmen oder den Zuzug elektronisch unter eUmzugCH zu melden.
Wenn Sie die Anmeldung nicht über den eUmzug vornehmen, bitten wir Sie, sich zuerst am alten Wohnort bei den Einwohnerdiensten abzumelden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Amtlicher Ausweis mit Foto
- Familienbüchlein (sofern vorhanden), Geburtsscheine der Kinder
- Evtl. Sorgerechtsregelung und Formular Erklärung über die elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger (bei getrenntem Wohnsitz der Eltern)
- Wohnungsausweis/Mietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung bzw. des Eigentümers
- Krankenversicherungsnachweis KVG (Karte oder Police)
- Es wird kein Heimatschein mehr verlangt!
- Die Gebühr für Erwachsene beträgt Fr. 20.00. Die Anmeldung von Minderjährigen ist kostenlos.
Wichtig:Der Zuzug aus dem Ausland muss
persönlich bei den Einwohnerdiensten am Schalter gemeldet werden. Die elektronische Zuzugsmeldung über den eUmzug ist in diesem Fall leider nicht möglich.