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Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
  • Dienstag, 24.12.2024 - Freitag, 03.01.2025: geschlossen
  • ab Montag, 06.01.2025 sind wir zu den üblichen Zeiten für Sie da

  • Die speziellen Öffnungszeiten der Sammelstellen finden Sie hier
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Dienstverschiebungsgesuch

Jeder Schutzdienstpflichtige hat seine beruflichen und privaten Obliegenheiten nach dem Dienst zu richten. Es besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung (Art. 36 der Zivilschutzverordnung ZSV). Gesuche um Dienstverschiebung oder Dispensation werden in begründeten Ausnahmefällen bewilligt. Diese sind vom Schutzdienstpflichtigen persönlich mit allfälligen Belegen (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers) spätestens drei Wochen vor dem Dienstanlass schriftlich zu richten an: Zivilschutzstelle Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder per E-Mail an: info.zivilschutz@wetzikon.ch Über die Dispensation entscheidet die Zivilschutzstelle oder der Formationschef. Solange die Dispensation nicht bewilligt wird, besteht die Einrückungspflicht weiter.

Zivilschutzorganisation Wetzikon-Seegräben

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