Für die Bewilligung und Aufsicht von Kinderkrippen und nicht schulischen Kinderhorten bzw. von Tagesfamilien ist die Sozialbehörde bzw. in deren Auftrag die Abteilung Soziales zuständig.
Zur Erfüllung der Hauptaufgaben wurde mit der Firma feb-check eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
Planen Sie die Eröffnung einer Kinderkrippe oder eines Hortes? Bitte nehmen Sie direkt mit der Kita-Controlling Kontakt auf.