Die Krankenkassenversicherung nach KVG ist in der Schweiz für alle Einwohnerinnen und Einwohner obligatorisch.
Wenn Sie in die Schweiz ziehen und hier mit Hauptwohnsitz wohnen, müssen Sie grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise eine Krankenversicherung (KVG) abschliessen.
Die gleiche Frist gilt auch für Neugeborene ab Geburt.
Bitte senden Sie uns die Versicherungsbestätigung (Karte oder Police) entweder per E-Mail (einwohnerdienste@wetzikon.ch) oder per Post zu.
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist für wenige Personengruppen und lediglich auf Gesuch hin möglich und wird zurückhaltend gewährt. Über Befreiungsgesuche entscheidet die SVA Zürich.
Das Gesuch kann online bei der SVA Zürich eingereicht werden.