Die Schweiz hat bisher keine gesetzlichen Vorschriften für Reisen von Kindern ohne oder mit fremden Begleitpersonen. Das Bundesamt für Polizei empfiehlt jedoch, dass die Eltern ihrem Kind eine schriftliche Erklärung mitgeben. Diese sollte folgende Angaben enthalten:
- Namen, Ausweis-Nummern (+ ev. Kopie), Adresse, Telefonnummer der Eltern;
- Name, Ausweis-Nummern, Adresse der Begleitperson;
- Namen, Ausweis-Nummern des Kindes;
- Reiseroute und -Daten.
Entsprechende Formulare sind als pdf im Online-Schalter zu finden. Die Unterschriften können beim Stadtammann- und Betreibungsamt in Wetzikon oder von einem Notariat beglaubigt werden. WICHTIG: Wir verweisen klar auf die Vorschriften der einzelnen Länder, unsere Formulare dienen lediglich als mögliche Muster, es gibt aber keine Gewähr auf Vollständigkeit. In einigen Ländern kann es an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn keine oder nur eine personensorgeberechtigte Person mit dem Kind unterwegs ist. In Europa betrifft dies z.B. Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Grossbritannien (Vereinigtes Königreich), Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und ohne Gewähr.
Reisen Kinder ohne ihre leiblichen Eltern oder mit nur einem Elternteil ins Ausland, so gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft des entsprechenden Landes. Reisehinweise zu den einzelnen Ländern finden Sie hier.
Auch die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften informieren über die Einreisebestimmungen der Länder.