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Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient.

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen. Was müssen Sie tun?

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein.

Die schweizerische Auslandvertretung eröffnet nach Antragstellung (Visumsantragsformular) ein entsprechendes Verfahren und übergibt der ausländischen Person das kostenlose Formular "Verpflichtungserklärung".
Die ausländische, antragstellende Person übermittelt das Formular an die Garantin oder den Garanten in die Schweiz.
Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" (ebenfalls von Ehegatte/- in, in eingetragener Partnerschaft) und sprechen damit persönlich bei den Einwohnerdiensten Wetzikon vor. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit.

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme gegeben sind und senden es anschliessend an das Migrationsamt des Kantons Zürich.

Merkblatt Verpflichtungserklärung

Einwohnerdienste

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