Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wetzikon haben zahlreiche Möglichkeiten bei der Gestaltung und Entwicklung der Stadt mitzuwirken. Das Engagement der Wetzikerinnen und Wetziker ist für ein gutes Zusammenleben bedeutend.
Die Stadt Wetzikon ist bestrebt, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner auf unterschiedlichster Weise einbringen. Für dies gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Das Stimm- und Wahlrecht ist ein politisches Recht. Die Wählbarkeit sowie das Recht, an Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde teilzunehmen (und Wahlvorschläge einzureichen), richten sich nach der Kantonsverfassung und dem Gesetz über die politischen Rechte. Neben der Schweizer Staatsbürgerschaft bedarf es der Volljährigkeit und der Urteilsfähigkeit.
Unter dem Thema Abstimmungen/Wahlen sind alle nötigen Informationen dazu zu finden.
Eine Petition ist eine schriftliche Bitte, Anregung, Beschwerde oder ein Gesuch an eine Behörde. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein. Jede urteilsfähige Person, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit, kann eine Petition lancieren. Meist hat die Petition die Form einer Unterschriftenliste. Die Behörden sind verpflichtet, Petitionen zu prüfen und innert sechs Monaten dazu Stellung zu nehmen (GO Art. 13).
Mit diesem Recht kann die Bevölkerung ihre Interessen direkt an die dafür zuständige Behörde richten.
Das fakultative Referendum erlaubt den Stimmberechtigten, über gewisse Beschlüsse des Grossen Gemeinderates an der Urne endgültig zu entscheiden. Das Referendumsbegehren ist innert 60 Tagen von 500 Stimmberechtigten nach der Bekanntgabe der Beschlussfassung bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung einzureichen. In der Publikation des Verhandlungsprotokolls des Grossen Gemeinderates ist ersichtlich, gegen welche Beschlüsse das fakultative Referendum ergriffen werden kann.
Wetziker Stimmberechtigte haben das Recht, städtische Initiativen zu unterzeichnen und einzureichen. Mit einer Initiative kann der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Beschlusses verlangt werden, der dem obligatorischen oder fakultativen Referendum untersteht. Eine Initiative kann als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden.
Volksinitiative
Die Initiative ist zustande gekommen, wenn innert sechs Monaten 500 Stimmberechtigte das Initiativbegehren unterzeichnen.
Die Unterschriftenliste ist vorgängig der Stadtkanzlei zur Vorprüfung einzureichen (vgl. Musterformular für eine Volksinitiative). Gleichzeitig haben die Mitglieder des Initiativkomitees der Stadtkanzlei schriftlich Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse bekannt zu geben und durch eigenhändige Unterschrift ihre Mitgliedschaft zu bestätigen (vgl. Musterformular für Bestätigung der Mitgliedschaft).
Weitere Informationen sind im Merkblatt "kommunale Volksinitiative" zu finden.
Einzelinitiative
Eine Einzelinitiative wird von einem oder mehreren Stimmberechtigten eingereicht. Für die vorläufige Unterstützung ist die Zustimmung von 12 Mitgliedern des Grossen Gemeinderates erforderlich.
In Wetzikon arbeiten die Schulen mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler zusammen. Interessierte Eltern können sich zur Elternmitwirkung in den Schulen im Elternrat oder Elternforen engagieren. Dabei steht das Wohl der Kinder im Zentrum. Interessierte können sich direkt an die Schulen wenden. Die Elternräte oder Elternforen sind Ansprechsgremien für die Schule und setzen sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, der Schulpflege und allen anderen an der Schule tätigen Personen ein. Sie ermöglichen regelmässige Kontakte und den Austausch von Informationen und fördern das gegenseitige Verständnis zwischen Elternhaus und Schule sowie gemeinsame Projekte im Interesse der Schule.
Parteien verbinden politisch interessierte Menschen, die ähnliche Einstellungen, Werte und Ziele verfolgen. Unter anderem sind sie für die Rekrutierung von Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter zuständig.
Politische Parteien und Gruppierungen
Im Parlament vertretene Parteien
Die Quartiervereine wahren die Interessen der Quartierbevölkerung und vertreten deren Meinungen gegenüber Politik und Verwaltung. Sie nehmen die Anliegen der Quartierbevölkerung entgegen und sind bei städtischen Projekte und Vorhaben in den Quartieren die offizielle Ansprech- und Mitwirkungspartner. Alle interessierte Personen können einem Quartierverein beitreten.
In Wetzikon sorgen rund 200 Vereine für ein abwechslungsreiches und anregendes Stadtleben, welche das gesamte Spektrum von Sport über Musik, Quartiervereine bis zu Vereinigungen für aussergwöhnliche Hobbys abdecken.
Die Vereine verbinden Menschen mit ähnlichen Interessen und leisten einen wichtigen Beitrag zum aktiven gesellschaftlichen Leben in Wetzikon.
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