Der Bauausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Stadtrats. Der Vorsitz des Bauausschusses obliegt der Ressortvorsteherin bzw. dem Ressortvorsteher Hochbau + Planung.
Das Sekretariat wird von der Abteilung Hochbau geführt.
Der Bauausschuss ist in allen bau- und feuerpolizeilichen sowie denkmalpflegerischen Belangen zuständig, soweit die Zuständigkeit nicht an die Verwaltung delegiert ist. Namentlich ist der Ausschuss zuständig für:
- die baurechtlichen Entscheide nach Massgabe der Bau- und Zonenordnung, des Planungs- und Baugesetzes sowie des Umweltrechts, der Feuerpolizei und der Denkmalpflege
- die Vorberatung und Antragstellung an den Stadtrat über rechtliche Angelegenheiten der kommunalen Denkmalpflege (Unterschutzstellung oder Inventarentlassung von kommunalen Denkmalschutzobjekten
Der Bauausschuss beschliesst in seinem Zuständigkeitsbereich in eigener Kompetenz über:
- baurechtliche Entscheide, soweit die Zuständigkeit nicht an die Verwaltung delegiert ist
- Rekurse und Beschwerden gegen baurechtliche Entscheide oder Anordnungen